Vormerkung Kindergarten/Hort
Unverbindliche Ankündigung durch die Eltern, dass der Besuch des Kindergartens/Hortes für das Kind gewünscht wird.
Muss persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 07242/354272) spätestens bis zum 15.Jänner des Jahres, in dem das Kind den Kindergarten/Hort besuchen wird, bei der Leiterin erfolgen.
Das Datum der Vormerkung ist für die Aufnahme nicht relevant. Bei der Vormerkung erhalten die Eltern die Möglichkeit, ihren individuellen Bedarf bekannt zu geben.
Anmeldung Kindergarten
Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes für Kinder mit Hauptwohnsitz in OÖ vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich und bis 13:00 Uhr beitragsfrei.
Der Besuch des Kindergartens hat regelmäßig an mindestens fünfTagen wöchentlich zu erfolgen.
Der Rechtsträger entscheidet sich bis zum 31.5. über die Aufnahme in den Kindergarten und teilt diese den Eltern schriftlich mit.
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes darf von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.
Anmeldung Hort
Der Hort ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung für Kinder im schulpflichtigen Alter allgemein zugänglich. Der Besuch des Hortes ist freiwillig und erfolgt gegen eine angemessene Kostenbeteiligung der Eltern (Elternbeitrag entsprechend der Tarifordnung des Rechtsträgers).
Der Rechtsträger entscheidet bis zum 31. Mai über die Aufnahme in den Hort und teilt diese den Eltern schriftlich mit.
Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes darf von der Zustimmung zur Leistung eines Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.